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Gebühren

 

Gebühren und Auslagen richten sich nach der jeweils gültigen Gebührensatzung für das Stadtarchiv Nürnberg (AvGebS)

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Gebührensatzung für das Stadtarchiv Nürnberg, PDF-Datei (21 KB)

 

Benutzungen zu wissenschaftlichen und heimatkundlichen Zwecken sind gebührenfrei, Benutzungen zu privaten und kommerziell-publizistischen Zwecken (Familienforschung, Forschungen zu Firmenjubiläen, kommerzielle Verwertung von Archivalienreproduktionen u.ä.) dagegen sind gebührenpflichtig (§ 2 AvGebS).

Jegliche Nutzung fotografischer Aufnahmen zur Wiedergabe in Druckwerken und anderen Medien ist genehmigungs- und gebührenpflichtig (§ 7 AvGebS). Zusätzlich zu den Wiedergabegebühren werden Gebühren für die Anfertigung von Kopien oder Reproduktionen sowie Auslagen für die Versendung gesondert in Rechnung gestellt. Formulare zur Beantragung einer Wiedergabegenehmigung sind bei der Lesesaalaufsicht erhältlich oder können als PDF-Datei abgerufen werden.

Download

Antrag auf Erteilung einer Wiedergabegenehmigung, PDF-Datei (6 KB)

 

Bei gebührenpflichtigen Anfragen, bei Bestellung von Reproduktionen aus dem Ausland und Erteilungen von Wiedergabegenehmigungen ins Ausland werden die anfallenden Gebühren bzw. dem Archiv entstehenden Unkosten per Vorausrechnung erhoben.

 

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Stand: 04.12.2007
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