Benutzungen zu wissenschaftlichen und heimatkundlichen
Zwecken sind gebührenfrei, Benutzungen zu privaten und kommerziell-publizistischen
Zwecken (Familienforschung, Forschungen zu Firmenjubiläen,
kommerzielle Verwertung von Archivalienreproduktionen u.ä.)
dagegen sind gebührenpflichtig (§ 2 AvGebS).
Jegliche Nutzung fotografischer Aufnahmen zur Wiedergabe in Druckwerken
und anderen Medien ist genehmigungs- und gebührenpflichtig
(§ 7 AvGebS). Zusätzlich zu den Wiedergabegebühren
werden Gebühren für die Anfertigung von Kopien oder Reproduktionen
sowie Auslagen für die Versendung gesondert in Rechnung gestellt.
Formulare zur Beantragung einer Wiedergabegenehmigung sind bei der
Lesesaalaufsicht erhältlich oder können als PDF-Datei
abgerufen werden.
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